Um die Entstehungsgeschichte und die Entwicklung der Aussagen der Straf- und Zivilklägerin einzuordnen, erscheint es der Kammer vorab von Bedeutung, auf die Kontaktaufnahmeversuche mit der Polizei einzugehen, welche sich vor ihrer ersten Einvernahme am 20. Juni 2018 ereigneten. Gemäss dem Berichtsrapport vom 31. August 2018 (pag. 594 f.) meldete sich die Straf- und Zivilklägerin nämlich bereits im Februar 2018 erstmals bei der Polizei. Damals informierte sie sich, was sie tun könne, wenn sie Probleme mit ihrem Ex-Freund habe, von welchem sie tätlich angegriffen worden sei.