Obschon die Straf- und Zivilklägerin ihm gegen Ende des übersetzten Chatverlaufs deutlich machte, sie wolle von ihm in Ruhe gelassen werden und nicht mehr mit ihm zusammen sein, machte der Beschuldigte ihr klar, er werde sie nicht lebendig ziehen lassen («ich sage dir der letzte Punkt für dich war ich» [Nachricht vom 22. Mai 2018 14:59:32 Uhr] «tu es dir in den Kopf ich überlasse dich niemandem und Punkt», «auch wenn es bis zum Tod kommt» [Nachrichten vom 27. Mai 2018 ab 23:11:10 Uhr]). Angesichts der aufbrausenden Persönlichkeit des Beschuldigten und der bereits an den Tag gelegten Gewaltbereitschaft handelte es