Die daraus gewonnenen Erkenntnisse tat er ihr im Nachhinein Kund gab und ihr so das Gefühl einer ständigen Überwachung (z.B. «hätte ich gewollt gestern hätte ich dich verletzt, als du beim Mittagessen warst mit dem Glatzkopf» [Nachricht vom 22. Juni 2018 13:46:07]). Wie bereits von der Vorinstanz zutreffend ausgeführt, ist auch für die Kammer nachvollziehbar, dass die ständige Kontrolle kombiniert mit den stetigen Einschüchterungen bzw. das vom Beschuldigten dadurch in der Beziehung geschaffene «Klima der Angst» für die Straf- und Zivilklägern psychisch sehr belastend waren. Erschwerend kommt hinzu, dass sie mit ihren Problemen weitgehend alleine war.