Die Straf- und Zivilklägerin musste als Reaktion auf solche «Verfehlungen» ihrerseits nicht nur extreme Drohungen, sondern zuweilen auch körperliche Gewaltausbrüche durch den Beschuldigten erdulden. Hinzu kommt, dass er sie sehr stark kontrollierte bzw. ihr teilweise gar nachstellte und sie beobachtete bzw. sie beobachten liess. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse tat er ihr im Nachhinein Kund gab und ihr so das Gefühl einer ständigen Überwachung (z.B. «hätte ich gewollt gestern hätte ich dich verletzt, als du beim Mittagessen warst mit dem Glatzkopf» [Nachricht vom 22. Juni 2018 13:46:07]).