Am 20. Mai 2018 verbrachte er sie gar gegen ihren Willen in ein abgelegenes Waldstück, wo er über längere Zeit auf sie einredete und sie mit Schlägen traktierte, um ihr den Ernst ihrer Lage vor Augen zu führen. Indem er die Straf- und Zivilklägerin nur kurze Zeit später erneut gegen ihren Willen zum entsprechenden Waldstück brachte und dort gegen ihren klar geäusserten Willen den Geschlechtsverkehr vollzog, offenbarte er die Bereitschaft, seine Vorstellungen und Wünsche ohne Rücksicht auf