Auf das darauffolgende Schweigen werden die Nachrichten sofort bedrohlicher und der Beschuldigte gibt der Straf- und Zivilklägerin zu verstehen, er sei «der letzte Punkt» für sie gewesen (14:59:32 Uhr). Als eine Reaktion weiter ausbleibt, geht er dazu über ihr zunächst unterschwellig («verärgere mich nicht dass ich dich sofort finde» und «ich weiss wenn du nach Hause kommst melde dich sofort» [18:38:00 Uhr]) und später explizit zu drohen («was heisst das es sieht aus als ob du wieder ins Spital gehst aber dieses Mal wirst du dich nicht erholen du kannst dich verstecken alles aber ich finde dich keine Sorge» [20:24:27 Uhr], «lass nicht zu dass ich dich