So forderte der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin stetig auf, sich bei ihm zu melden und ihm keine Probleme zu bereiten (z.B. Nachrichten vom 21. Mai 2018). Er hielt sich auch nicht zurück der Straf- und Zivilklägerin Nachteile in Aussicht zu stellen, für den Fall, dass sie sich nicht entsprechend verhalten oder sich auf jemand anderen einlassen sollte. Beispielhaft ist in diesem Zusammenhang auf den Chatverlauf vom