1046 Z. 9-15). Die zahlreichen Textnachrichten (Daten-CD, pag. 603.1), deren Verfassung der Beschuldigte zum Schluss nicht mehr bestritt, bestätigen das von der Straf- und Zivilklägerin gezeichnete Bild eines aufbrausenden und besitzergreifenden Freundes, der jederzeit über die Aktivitäten seiner Freundin informiert sein wollte bzw. darauf bedacht war, sie mit allen Mitteln zu kontrollieren und zu beherrschen. So forderte der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin stetig auf, sich bei ihm zu melden und ihm keine Probleme zu bereiten (z.B. Nachrichten vom 21. Mai 2018).