15 12.3 Beziehung zwischen der Straf- und Zivilklägerin und dem Beschuldigten Die Vorinstanz hat die Dynamik in der Beziehung zwischen dem Beschuldigten und der Straf- und Zivilklägerin ausführlich und zutreffend aufgezeigt. Auf ihre Ausführungen ist vorab zu verweisen (S. 18 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1195 ff.). Die Straf- und Zivilklägerin führte diesbezüglich aus, anfänglich sei der Beschuldigte lieb zu ihr gewesen. Mit der Zeit habe sich die Beziehung aber gewandelt und sei zum Horror geworden (pag. 233 Z. 53 f.;