Die Ergebnisse der Aussageanalyse sind daneben mit den übrigen Beweismitteln in Verbindung zu bringen bzw. mit diesen abzugleichen. Vorliegend ist sodann ein besonderes Augenmerk auf den Umgang zu legen, welchen die Straf- und Zivilklägerin und der Beschuldigte in ihrer Beziehung pflegten und zu untersuchen, wie sich dieser auf das (Aussage-)Verhalten der Beteiligten auswirkte.