12.2 Grundsätzliches zur Aussagewürdigung; Vorgehen der Kammer Bei der Abklärung des Wahrheitsgehaltes von Aussagen hat sich – wie bereits von der Vorinstanz ausgeführt – die sogenannte Aussageanalyse weitgehend durchgesetzt (BGE 129 I 49 E. 5 mit Hinweisen; REVITAL LUDEWIG/ SONJA BAUMER/ DAPHNA TAVOR, Wie können aussagepsychologische Erkenntnisse Richtern und Staatsanwälten helfen?, in: Ludewig/Baumer/Tavor [Hrsg.] Aussagepsychologie für die Rechtspraxis, 2017, S. 42). Nach dem empirischen Ausgangspunkt der Aussageanalyse erfordern wahre und absichtlich falsche Schilderungen unterschiedliche geistige Leistungen.