Angesichts der «Aussage-gegen-Aussage-Situation», die im Hinblick auf die nach wie vor strittigen Vergewaltigungsvorwürfe vorliegt, stehen die Aussagen der Strafund Zivilklägerin und des Beschuldigten im Zentrum der Beweiswürdigung. Die Vorinstanz hat die vorhandenen Aussagen der Beteiligten ausführlich und zutreffend zusammengefasst (Straf- und Zivilklägerin pag. 1221-1224; Beschuldigter pag. 1225 14 f.). Die Kammer wird die Aussagen aus dem Vorverfahren sowie dem erst- und oberinstanzlichen Verfahren direkt bei der Beweiswürdigung beleuchten.