Ab diesem Zeitpunkt (November 2017) habe sie dem Beschuldigten auch Bilder von Selbstverletzungen geschickt. Von der ersten Instanz unberücksichtigt geblieben sei auch, dass die Straf- und Zivilklägerin nach übereinstimmenden Aussagen schwanger gewesen sei und ein Kind verloren habe. Auch dies bzw. die daraus resultierende Enttäuschung könnte als weiterer Grund für eine Falschanschuldigung hinzukommen. Insgesamt fehle es nicht nur an Beweisen für die Vergewaltigungen, sondern es bestünden auch Indizien für eine Falschbelastung, weshalb im Ergebnis ein Freispruch zu erfolgen habe. 12. Beweiswürdigung durch die Kammer