Bei der ersten Befragung habe sie – selbst auf entsprechende Nachfrage – kein Wort zu den angeblichen sexuellen Übergriffen aus dem Jahr 2017 verloren. Sie habe den Beschuldigten damit erst nach und nach immer gravierenderen Vorwürfen ausgesetzt. Dieses Verhalten habe sie anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung fortgesetzt, indem sie ausgeführt habe, bei den Vorfällen im Juni/Juli 2017 habe es sich nur um zwei Beispiele gehandelt. Damit habe sie dem Beschuldigten implizit weitere Vergewaltigungen vorgeworfen. Dieses aggravierende Verhalten dürfe bei der Beweiswürdigung nicht ausser Acht gelassen werden.