__ (Land) verbunden habe, bei der Beweiswürdigung als objektives Beweismittel heranziehe, könne ihr nicht gefolgt werden. Daraus lasse sich mit Blick auf das Kerngeschehen nichts ableiten. Hinsichtlich des Kerngeschehens lägen damit nur subjektive Beweismittel vor. Da der Beschuldigte sämtliche Vorwürfe von sich weise und auch den Negativbeweis nicht erbringen könne oder erbringen müsse, handle es sich bei den Aussagen der Straf- und Zivilklägerin um das alleinige Beweismittel,