Die Straf- und Zivilklägerin habe versucht, den Beschuldigten wegzustossen, was ihr nicht gelungen sei, weil er ihr kräftemässig überlegen gewesen sei. Aufgrund der vorgängigen Schläge und des Wissens um seine gewalttätige Art habe sie es nach den erfolglosen Abwehrversuchen unterlassen, sich weitergehend zur Wehr zu setzen.