Die Straf- und Zivilklägerin habe ihm unmissverständlich erklärt, sie wolle nicht mehr mit ihm schlafen, nachdem sie von ihm geschlagen worden sei. Daraufhin habe er sie gepackt, sie aufs Bett geworfen, ihr das Kleid/Röckli hochgezogen und sei ohne Kondom vaginal in sie eingedrungen, obwohl er gewusst habe, dass sie keinen Geschlechtsverkehr mit ihm wollte. Die Straf- und Zivilklägerin habe versucht, den Beschuldigten wegzustossen, was ihr nicht gelungen sei, weil er ihr kräftemässig überlegen gewesen sei.