12 habe. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung habe der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin unter anderem auf den Kopf geschlagen, was bei ihr zu einer sichtbaren Prellung am Auge geführt habe. Danach habe er ihr mitgeteilt, er wolle mit ihr schlafen und so überprüfen, ob sie mit einem anderen Mann sexuellen Kontakt gehabt habe. Die Straf- und Zivilklägerin habe ihm unmissverständlich erklärt, sie wolle nicht mehr mit ihm schlafen, nachdem sie von ihm geschlagen worden sei.