___ gegangen sei, sei es im Schlafzimmer zwischen ihr und dem Beschuldigten zunächst zu einer verbalen und danach zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen. Der Beschuldigte habe erneut den Verdacht gehegt, sie habe möglicherweise einen sexuellen Kontakt mit einem anderen Mann gehabt, weil sie sich während ihres Auslandaufenthaltes nur selten gemeldet