9.2.2 Vorwurf gemäss Ziff. I.1.2 der Anklageschrift Weiter wird dem Beschuldigten vorgeworfen, die Straf- und Zivilklägerin auch ca. im Juli 2017 in der Wohnung eines Bekannten (V.________) in H._____ (Ortschaft) vergewaltigt zu haben: Als die Straf- und Zivilklägerin nach einem beruflichen Auslandaufenthalt zum Beschuldigten in die Wohnung von V.________ gegangen sei, sei es im Schlafzimmer zwischen ihr und dem Beschuldigten zunächst zu einer verbalen und danach zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen.