Sie habe sich geweigert mit ihm zu schlafen und ihm klar «Nein» gesagt. Insbesondere habe sie keinen Geschlechtsverkehr mit ihm haben wollen, weil sie ihre Menstruation gehabt habe, was sie ihm ebenfalls klar gesagt habe. Ihm sei dies aber egal gewesen. Die beiden hätten begonnen zu streiten, worauf der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin auf das Bett geworfen, ihr die Hosen geöffnet und diese heruntergezogen habe. Sie habe aufgrund ihrer körperlichen Unterlegenheit erfolglos versucht, ihn wegzustossen und sich mit den Händen zu wehren.