Schliesslich fällte sie einen Schuldspruch wegen Veruntreuung aus, weil der Beschuldigte es trotz mehrfacher Mahnung unterlassen hatte, einen ihm anvertrauten Personenwagen, den er zwecks Reparatur entgegengenommen hatte, wie vereinbart an den Eigentümer zu retournieren. Anstatt den Personenwagen wie vereinbart zu reparieren, verhielt er sich so, wie wenn er Eigentümer des Personenwagens wäre und veräusserte ihn schliesslich für CHF 3‘000.00 an einen Zwischenhändler, der ihn ins Ausland verbrachte.