11 Neben den Delikten zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin sprach die Vorinstanz den Beschuldigten weiter der mehrfachen Verkehrsregelverletzung schuldig (Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 1 km/h und 23 km/h). Schliesslich fällte sie einen Schuldspruch wegen Veruntreuung aus, weil der Beschuldigte es trotz mehrfacher Mahnung unterlassen hatte, einen ihm anvertrauten Personenwagen, den er zwecks Reparatur entgegengenommen hatte, wie vereinbart an den Eigentümer zu retournieren.