Der Beschuldigte erklärte der Straf- und Zivilklägerin mehrfach, er werde ihr oder einer ihr nahestehenden Person etwas antun, sie umbringen oder körperlich auf sie losgehen sofern sie einen anderen Mann hätte oder er wegen ihr ins Gefängnis müsse. Er versetzte sie damit in Angst und Schrecken, da sie die Umsetzung seiner Drohungen aufgrund der Gesamtumstände als glaubhaft empfand. Für die vom Beschuldigten ausgesprochenen Drohungen wird beispielhaft auf die in der Anklageschrift aufgelisteten, vom Mobiltelefon des Beschuldigten versandten Nachrichten verwiesen (pag. 848 f.).