Mehrfache Nötigung, teilweise versucht begangen zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin im Sommer 2017 in H._____ (Ortschaft) sowie im Mai und Juni 2018 festgestellt in K._____ (Ortschaft) und D._____ (Ortschaft) Nachdem sich die Straf- und Zivilklägerin immer wieder geweigert hatte, mit dem Beschuldigten Kontakt aufzunehmen, sich bei ihm zu melden oder ihn zu treffen, stellte er ihr Nachteile in Aussicht. Namentlich drohte er ihr an, er werde sie umbringen oder Mitgliedern ihrer Familie etwas antun, wenn sie sich nicht verhalte, wie er wolle resp. wenn sie einen anderen Mann haben sollte oder sich nicht bei ihm melden würde.