10 bereits getan habe. Sie sagte ihm erneut, er solle aufhören, sie wolle keinen Geschlechtsverkehr mit ihm. Sie versuchte erneut, ihn wegzudrücken, was ihr aufgrund ihrer körperlichen Unterlegenheit aber nicht gelang. Zeitweise hielt er ihr auch mit der Hand den Mund zu, so dass sie nicht schreien konnte. Der Beschuldigte öffnete seine Hosen, drückte das linke Bein der Straf- und Zivilklägerin hinauf resp. die Beine auseinander und drang ohne Kondom vaginal in sie ein. Es kam dabei zu einem Samenerguss, teilweise auch in der Straf- und Zivilklägerin.