hingefahren hatte und stellte sein Fahrzeug dort ab. Nachdem er 15-20 Minuten auf sie eingeredet und ihr gesagt hatte, sie müsse ihm jeweils sofort antworten, wenn er ihr schreibe oder telefoniere und ihm auch sagen, mit wem sie jeweils unterwegs sei, forderte er die Straf- und Zivilklägerin auf, sich auszuziehen. Dies verweigerte sie und teilte ihm unmissverständlich mit, sie wolle keinen Geschlechtsverkehr mit ihm haben. Er erklärte ihr daraufhin, sie müsse ihm beweisen, dass sie nicht mit einem anderen Mann geschlafen habe bzw. er müsse dies überprüfen.