Dort angekommen, schlug er in seinem Fahrzeug über mehrere Stunden immer wieder mit den Fäusten auf die Straf- und Zivilklägerin ein, so dass sie Prellungen am Auge, Hämatome am Kopf sowie am ganzen Körper, ein Knalltrauma am rechten Ohr sowie Würgemale am Hals erlitt. Sie litt aufgrund der Schläge nach dem Vorfall überdies an Schluckbeschwerden und an einem leisen Tinnitus rechtsbetont. Entführung und Vergewaltigung, begangen am 9. Juni 2018 in J._____ (Ortschaft) bzw. I.________ zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin (Ziff. I.1.3 und I.2.2 der Anklageschrift)