Indem er die Türe verriegelte, sie an den Haaren zog, ihr gegen den Kopf schlug und ihr sagte, dass sie zusammen ihre Sachen holen würden und sie still sein solle, hinderte er sie am Aussteigen. Obwohl ihm bewusst war, dass sie nicht mit ihm mitfahren wollte, fuhr er in Richtung eines abgelegenen Waldstücks in Q._____ (Ortschaft)/I._____ (Ortschaft). Dort angekommen, schlug er in seinem Fahrzeug über mehrere Stunden immer wieder mit den Fäusten auf die Straf- und Zivilklägerin ein, so dass sie Prellungen am Auge, Hämatome am Kopf sowie am ganzen Körper, ein Knalltrauma am rechten Ohr sowie Würgemale am Hals erlitt.