9 Entführung und einfache Körperverletzung, begangen am 20. Mai 2018 (Pfingstwochenende) zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin (Ziff. I. 2.1 und 5.1 der Anklageschrift) Am 20. Mai 2018 wollte die Straf- und Zivilklägerin den Beschuldigten mit einem Vorfall konfrontieren, der sich zuvor zwischen ihm und ihrer Cousine abgespielt haben soll. Dazu begab sie sich zum damaligen Domizil des Beschuldigten, dem Hotel P.________.