dem Beschuldigten in der Anklageschrift vorgeworfen werden. Da unter anderem die Strafzumessung Gegenstand des oberinstanzlichen Verfahrens ist und die in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüche mit den nach wie vor zu beurteilenden Sachverhalten in Zusammenhang stehen, sind sie in der Folge in zusammengefasster Form wiederzugeben.