8. Vorbemerkungen und Vorgehensweise der Vorinstanz Hintergrund der vorliegend zu beurteilenden Delikte ist eine Beziehung zwischen dem Beschuldigten und der Straf- und Zivilklägerin, welche ca. im November 2016 begann und in ihren Anfängen von beiden Seiten als harmonisch beschrieben wurde (z.B. pag. 215 Z. 57 f. und pag. 233 Z. 53-55). Der Beschuldigte gab in diesem Zusammenhang sogar an, sie seien «die Glücklichsten von allen» gewesen (pag. 164 Z. 360). Beide deuteten indessen Unstimmigkeiten an, welche sich mit der Zeit eingestellt hätten (Beschuldigter: pag. 562 Z. 57 f.; Straf- und Zivilklägerin: z.B. pag. 233 Z. 52 ff.).