5. der Verurteilung zu einer Landesverweisung von 12 Jahren mit Ausschreibung im Schengener Informationssystem; 6. des Nicht-Widerrufs der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 11.06.2018 für eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 50.00 gewährte bedingte Vollzug, wobei die Prozeit um 1 Jahr verlängert wurde; 7. der Einziehung des Mobiltelefons Samsung zur Vernichtung. II. A.________ sei zusätzlich schuldig zu erklären wegen Vergewaltigung, mehrfach begangen zum Nachteil von C.________ im Juni 2017 und im Juli 2017 in H._____ (Ortschaft).