A.________ sei hingegen infolge der mit Beschluss vom 09.10.2019 des Obergerichts des Kantons Bern nunmehr rechtskräftigen Schuldsprüche in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen 1. zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten, wovon 16 Monate zu vollziehen und für die Teilstrafe von 16 Monaten der Vollzug aufzuschieben seien, unter Festsetzung einer Probezeit von 4 Jahren, sowie unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft; 2. zur Bezahlung einer Genugtuung in der Höhe von CHF 8'000.00 an die Privatklägerin C.________. Weiter sei zu verfügen: