Auf dieser Grundlage hiess die Verfahrensleiterin das Gesuch der Straf- und Zivilklägerin um Vermeidung der Konfrontation mit dem Beschuldigten gut (Verfügung vom 2. März 2020, pag. 1357 f.). Soweit nicht ihre eigene Befragung betreffend, wurde sie sodann von einer Teilnahme an der oberinstanzlichen Verhandlung dispensiert. 6. Anträge der Parteien Fürsprecher Dr. B.________ stellte in der oberinstanzlichen Verhandlung folgende Anträge für den Beschuldigten (pag. 1438, Hervorhebungen im Original): A.________ sei freizusprechen von der Anschuldigung der Vergewaltigung z.N. von C.________, angeblich begangen im Juni und Juli 2017,