Mit begründeter Verfügung vom 9. Juli 2019 wurde das Gesuch um Anwaltswechsel gutgeheissen und Fürsprecher Dr. B.________ per 9. Juli 2019 als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten eingesetzt (pag. 1164 ff.). Fürsprecher M.________ wurde mit Verfügung vom 5. August 2019 per sofort aus dem amtlichen Mandat entlassen und für seine Aufwendungen im Zusammenhang mit der Berufungserklärung sowie dem Wechsel der amtlichen Verteidigung entschädigt (pag. 1174 f.).