1. Die Forderung der Privatklägerin C.________ wird soweit weitergehend (Schadenersatz) auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 Bst. b StPO). 2. Die Forderung der Privatklägerin F.________ wird abgewiesen. 3. Die Forderung der Privatklägerin L.________ GmbH wird auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 Bst. b StPO). 4. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Kosten ausgeschieden. VII. Weiter wird verfügt: 1. A.________ wird gemäss separatem Beschluss in Sicherheitshaft belassen. 2. Folgender Gegenstände wird zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB): - Mobiltelefon Samsung ________ (schwarz)