Total Verfahrenskosten CHF 33'948.20 5. A.________ hat der Privatklägerin C.________ eine Entschädigung von CHF 200.00 für ihre Aufwendungen im Verfahren zu bezahlen. 3 IV. 1. Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 11.06.2018 für eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 50.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. Die Probezeit wird um 1 Jahr verlängert.