3. Am 8. April 2019 forderte die POM die BVD auf, eine Vernehmlassung und die Vorakten einzureichen (POM-Akten, pag. 15 f.). Nach einmaliger Fristerstreckung stellten die BVD am 2. Mai 2019 Antrag auf Abweisung der Beschwerde (POM- Akten, pag. 18 f.). Daraufhin teilte die POM dem Beschwerdeführer am 6. Mai 2019 mit, seine Beschwerde werde mit grosser Wahrscheinlichkeit abgewiesen. Sie gewährte ihm Gelegenheit zum Rückzug der Beschwerde resp. zum Einreichen abschliessender Bemerkungen (POM-Akten, pag.