Sein monatliches Netto- Einkommen beläuft sich insgesamt auf CHF 5'500.00 (Bd. VIII, pag. 371 in Verbindung mit Bd. VIII, pag. 382, Z. 1 ff.). Der Beschuldigte verfügt insofern über einen geordneten Alltag, hat aber auch heute noch diverse Schulden (Bd. VIII, pag. 371) . Die persönlichen Verhältnisse sind insgesamt neutral zu werten. Der Strafregisterauszug des Beschuldigten verzeichnet eine Vorstrafe. Diese ist jedoch nicht einschlägig und wirkt sich daher nicht straferhöhend aus. Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse sind insgesamt neutral zu werten.