20. Täterkomponenten 20.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte, ist der Beschuldigte familiär und beruflich gut eingebunden (Bd. VII, pag. 321, S. 31 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Er ist verheiratet und hat eine Tochter. Der Beschuldigte ist gelernter X.________ und arbeitet zu einem Arbeitspensum von 20% bei der S.________ AG. Zudem geht der Beschuldigte einer selbständigen Erwerbstätigkeit nach. Er führt seit einigen Jahren eine Einzelfirma (Bd. VIII, pag. 381, Z. 35 ff.). Sein monatliches Netto- Einkommen beläuft sich insgesamt auf CHF 5'500.00 (Bd. VIII, pag.