36 19. Asperation für die Urkundenfälschung In einem nächsten Schritt ist die Strafe für die Urkundenfälschung festzusetzen. Die Einsatzstrafe ist hierfür angemessen zu erhöhen. 19.1 Objektive Tatkomponenten Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vom 8. Dezember 2006 (VBRS- Richtlinien, S. 50) sehen für die Urkundenfälschung eine Strafe von 30 Strafeinheiten vor.