18. Strafzumessung für die Einsatzstrafe (betrügerischer Konkurs) 18.1 Objektive Tatkomponenten 18.1.1 Ausmass des verschuldeten Erfolgs bzw. Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts Geschütztes Rechtsgut des Tatbestands des betrügerischen Konkurses ist in erster Linie der Schutz der Zugriffsrechte der Gläubiger auf das dem Zwangsvollstreckungsverfahren unterliegende Vermögen des Schuldners. In zweiter Linie dient der Tatbestand dem Schutz des Zwangsvollstreckungsverfahrens als Teil der Rechtspflege (HAGENSTEIN, a.a.O., N. 1 zu Art. 163). Der Beschuldigte hat Aktiven der I.___