Da der vorliegenden Gesamtstrafe die schwerste Straftat zugrunde liegt (betrügerischer Konkurs), ist diese alsdann hinsichtlich der Grundstrafe von 20 Tagessätzen à CHF 50.00 (Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 30. März 2015) angemessen zu erhöhen. Die rechtskräftige Grundstrafe ist anschliessend von der Gesamtstrafe abzuziehen, woraus dann die Zusatzstrafe resultiert.