Da vorliegend für sämtliche Schuldsprüche eine Geldstrafe ausgesprochen wird, liegt bezüglich des Strafbefehls der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 30. März 2015, mit welchem der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à CHF 50.00 verurteilt wurde, retrospektive Konkurrenz vor. Da der vorliegenden Gesamtstrafe die schwerste Straftat zugrunde liegt (betrügerischer Konkurs), ist diese alsdann hinsichtlich der Grundstrafe von 20 Tagessätzen à CHF 50.00 (Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 30. März 2015) angemessen zu erhöhen.