12.3 Subsumtion Die I.________ AG ist als juristische Person zur ordnungsgemässen kaufmännischen Buchführung gemäss Art. 957 OR verpflichtet. Die Beweiswürdigung hat ergeben, dass der Beschuldigte für die Buchhaltung der I.________ AG verantwortlich war und diese auch tatsächlich geführt hat. Der Beschuldigte hat die an Autovermittler getätigten Provisionszahlungen nicht als Aufwand verbucht und damit eine inhaltlich unwahre Urkunde hergestellt. Durch dieses Vorgehen wurde die I.________ AG finanziell leistungsfähiger dargestellt, als sie dies in Wirklichkeit war: So wies der Kassebestand der I.______