Nichts anderes gilt beim Einholen eines juristischen Rates. Es war vorliegend derart offensichtlich, dass das Hauptproblem, nämlich die Privatklägerin, welche ihr Geld wollte, nicht angegangen wird, dass auf den Rat von Notar V.________ – sollte dieser tatsächlich so vorgebracht worden sein – nicht einfach blind vertraut werden durfte.