Etwas plakativ kann auch von Seiten des Gerichts auf das vom Beschuldigten und von J.________ zitierte Beispiel des Arztbesuchs zurückgenkommen werden: Wird ein Arzt wegen massiven Schmerzen im rechten Knie aufgesucht und empfiehlt dieser dann die Amputation der linken Hand, so würde wohl jeder vernünftige Mensch eine Zweitmeinung einholen oder zumindest nachfragen, inwiefern mit der Handamputation die Knieschmerzen behoben werden sollen. Nichts anderes gilt beim Einholen eines juristischen Rates.