_ entsprechend nachgefragt wurde. Unter diesen Umständen vermag der Umstand, dass Ihnen Notar V.________ – angeblich ohne weitere Begründung – versichert haben soll, dies sei unproblematisch, nicht zu entlasten. Es war offensichtlich, dass es sich beim Konstrukt nicht um eine umfassende, die Privatklägerin mitberücksichtigende Lösung handelt. Der Beschuldigte und J.________ hätten sich damit nicht einfach blind darauf verlassen dürfen. Insbesondere musste auch ihnen bewusst gewesen sein, dass so die I.________ AG ihrer ganzen Substanz entleert wurde. Etwas plakativ kann auch von Seiten des Gerichts auf das vom Beschuldigten und von J.____