In diesem Zusammenhang ist auch festzuhalten, dass die Vermögenswerte auf die S.________ AG übertragen wurden. Eine Gesellschaft, welche mit der I.________ AG sowohl in personeller als auch in faktischer Hinsicht äusserst eng verbunden ist. So haben beide Gesellschaften J.________ als (teilweisen) Eigentümer gehört, sie haben die gleichen Verwaltungsräte und der Beschuldigte ist bis heute ein Angestellter der S.________ AG. Die beiden Gesellschaften teilten sich den Standort und nachdem die I.________ AG selbst ihre Betriebsfahrzeuge an die S.________ AG überschrieben hat, konnte sie diese dennoch weiterhin benutzen. Auch aus den oberinstanzlich eingereichten Unterlagen (vgl. pag.